Wir sind jederzeit gern für Sie da!

Michael und Simone Schulze

Patientenverfügung

Schnell kann es durch Krankheit oder Unfall zu einer Situation kommen, in der Sie Ihre Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Medizinisch ist heute vieles möglich – aber nicht jeder Mensch möchte die Ausnutzung aller medizinisch denkbaren Möglichkeiten auch für sich in Anspruch nehmen.

Mit einer Patientenverfügung können Sie präzise und rechtlich verbindlich festlegen, welche lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen in einem solchen Fall zum Tragen kommen sollen und welche nicht.

Damit die Patientenverfügung wirksam wird, bedarf es einiger Voraussetzungen. Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zur Patientenverfügung zum Download an. Hier finden Sie auch Beispiele und Formulierungsvorschläge.

Link zur Patientenverfügung

In unserem Haus halten wir zudem entsprechende Verfügungen für Sie bereit.

Kontakt

Bestattungen Michael Schulze
Ewaldstraße 148
45739 Oer-Erkenschwick

0 23 68 / 89 00 02  
    

Handy Beerdigungen Schulze 01 71 / 438 55 40


info@bestattungen-schulze.de

(neben „Restaurant Rapen“)
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bushaltestelle „Steinrapener Weg“

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